Vollstationäre Pflege. Kurzzeitpflege. Verhinderungspflege.
Sofern es unsere Belegung zulässt, bieten wir auch Plätze zur Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege an.
Kurzzeitpflege wenn:
- Pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen.
- Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch etwas Zeit in einem geschützten Raum suchen um dann wieder in Ihr Zuhause zurück zu kehren.
Verhinderungspflege wenn:
- Ihre Angehörigen selbst erkrankt sind und Sie derzeit nicht pflegen können.
Die Verhinderungspflege kann im Anschluss an die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Bitte informieren Sie sich entsprechend bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.
Hilfreiche Informationen zu den Pflegegraden erhalten Sie hier:
Pflegegrade - Bundesgesundheitsministerium
Bitte erfragen Sie den Platz telefonisch bei uns oder nutzen Sie das Anmeldeformular.