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Kurzzeitpflege

Vollstationäre Pflege. Kurzzeitpflege. Verhinderungspflege.

Sofern es unsere Belegung zulässt, bieten wir auch Plätze zur Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege an.


Kurzzeitpflege wenn:


Verhinderungspflege wenn:

Die Verhinderungspflege kann im Anschluss an die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Bitte informieren Sie sich entsprechend bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.


Hilfreiche Informationen zu den Pflegegraden erhalten Sie hier:

Pflegegrade - Bundesgesundheitsministerium

Bitte erfragen Sie den Platz telefonisch bei uns oder nutzen Sie das Anmeldeformular.